Im neuen Bußgeldkatalog wird das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen für Pkw-Fahrer*innen teurer. Bis zu 100 Euro wird diese „Ordnungswidrigkeit“ kosten. Auch das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse wird empfindlicher bestraft (bis zu 320 Euro) und der Abstand zu Fahrradfahrer*innen bei Überholvorgängen (innerorts: 1,5 Meter, außerorts: 2 Meter) wurde neu geregelt. Das umstrittene Fahrverbot von einem Monat bei überhöhter Geschwindigkeit (innerorts: 21 km/h, außerorts: 26 km/h) wurde dagegen wieder gekippt. Wegen eines „Formfehlers“ streiten jedoch die Bundesländer derzeit mit dem Bundesverkehrsministerium über die StVO-Novelle, sodass diese im Moment gar nicht gültig ist. Nachwievor wird also der alte Bußgeldkatalog angewendet.
Höhere Strafen signalisieren, dass ein bestimmtes Verhalten unerwünscht ist. Allerdings ist es wissenschaftlicher Konsens, dass das Kalkül eines Straftäters meist nicht auf die Höhe der Strafe abzielt, sondern auf die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Folgen also nicht deutlich mehr Polizeikontrollen, verpufft die Wirkung der Strafe.1
Die Linken kritisieren, dass die StVO-Novelle weder den fließenden noch den ruhenden Autoverkehr vermindert. Dies war sicherlich auch nie die Absicht. Betrachtet man die Vorhaben des BMVI, wie die neue Autobahn GmbH2 oder den Bundesverkehrswegeplan, sind keine Absichten zur Reduktion des motorisierten Verkehrs erkennbar, im Gegenteil.
BundesRad ist der Meinung: Wer Autoverkehr reduzieren will, muss die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Bei den Bundestagswahlen im September könnt Ihr entscheiden: Blabla oder Verkehrswende?
1 https://www.sueddeutsche.de/auto/verkehrsrecht-immer-nur-hoehere-strafen-zu-fordern-halte-ich-fuer-hilflos-1.3800579-0#seite-2
2 https://www.youtube.com/watch?v=hBLhmWxD2uY&feature=youtu.be